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Flugplatzordnung PDF Drucken E-Mail
 

Die untenstehden Flugplatzordnung regelt grundsätzlich den Vereinsbetrieb, um die Sicherheit und  Ordnung auf dem Fluggelände zu gewährleisten.

Gleichzeitig wird damit auch eine einvernehmliche Begtriebsregelung mit den betroffenen Anliegern und Gemeinden erzielt.

Wängi, 26. Februar 2010

 

Allgemeine Flugverbote an Feiertagen (gilt auch für Elektromodelle)

 

Karfreitag – Ostersonntag – 25. Dezember

 

Flugzeiten für Modelle mit Verbrenner-Antrieb

Montag – Samstag: Morgen: 09:00 – 12:00 / Nachmittag: 14:00 – 20:00
Sonntag: Morgen: Flugverbot / Nachmittag: 14:00 – 20:00

 

Flugzeiten für Modelle mit geräuscharmem Antrieb

Für Modelle mit geräuscharmem Antrieb (Segler, Elektromodelle) gelten unbeschränkte Flugzeiten. Smile


Zufahrten zum Flugplatz

  • Von Westen: Zufahrt vom Hof Zellweger her
  • Von Norden: von Kalthäusern her über die Lauche
  • Von Süden: Abzweigung auf der Strasse Lommis – Wängi, entlang der Birkenallee

 

Parkordnung

Samstag und Sonntag dürfen weder Autos noch Anhänger auf dem Vorplatz parkiert werden.

Montag bis Freitag sind maximal drei Autos auf dem Vorplatz erlaubt.

Frequenzen

Auf dem Flugplatz fliegt jeder nur mit der Frequenz, die ihm vom Vorstand zugewiesen wurde und die auf der Liste im Schöpfli vermerkt ist.
Der nachfolgend Eintreffende hat sich zu vergewissern, dass seine Frequenz nicht belegt ist. Bei Doppelbelegungen wird nach gegenseitiger Absprache geflogen.
Neumitglieder erhalten ihre Frequenz vom Vorstand zugewiesen.

 

Flugbetrieb

Allgemeines

  • Die Piste darf nur zum Starten und zum Landen betreten werden.
  • Startende oder landende Sportflugzeuge (Flugplatz Lommis) sind laut zu melden, sei es als Pilot oder als Zuschauer.
  • Zuschauer und Passanten sind aus dem Gefahrenbereich zu schicken.
  • Das Einlaufen von Motoren ist HINTER dem Schopf erlaubt.
  • Nach dem Anlassen der Motoren wir das Modell bis über die Strasse GETRAGEN oder GESCHOBEN.
  • Nach der Landung werden die Motoren VOR DEM ÜBERQUEREN der Strasse ABGESCHALTET.
  • Helikopter dürfen NICHT AUF DEM VORPLATZ GESTARTET oder GELANDET werden. Dies hat entweder auf der Runway oder hinter dem Haus zu geschehen.
  • Tiefflüge sind nur nördlich der Strasse und entlang der Pistenachse erlaubt.
  • Sind mehrere Modelle gleichzeitig in der Luft, ist die Landung anzukündigen.


Fluggäste

Es ist gestattet, einen Fluggast mitzunehmen. Das Gastrecht darf aber nicht missbraucht werden (Dauergäste).

Grillieren

Grillzange und Rost sind nach der Benützung zu reinigen und zu versorgen.

Abfall

Gehört in den Abfalleimer neben der Türe. Grundsätzlich ist das Schöpfli keine Lagerstätte für ausrangierte Möbel und sonstiges Sperrgut.

Private Benutzung des Aufenthaltsraumes

Die Nutzung des Raumes für private Zwecke ist vorgängig einem Vorstandsmitglied zu melden. Nach Beendigung des Anlasses ist für Ordnung im und um den Raum zu sorgen.

 

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. März 2010 um 15:03 Uhr
 
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